Die RheinEnergie hat mit der Zivilgesellschaft, der Stadtverwaltung und der Politik in Köln vereinbart, bis zum Jahr 2035 ihre gesamte Energieerzeugung klimaneutral zu gestalten. Dazu ist es erforderlich, alle Chancen und Möglichkeiten zum Ausbau der Erneuerbaren Energie zu nutzen. Sonst lässt sich dieses Ziel nicht erreichen. Das bedeutet: Auch in unserer Heimatstadt Köln werden wir alle Potentiale nutzen. Neben der Windkraft sind dies Photovoltaik (Strom aus Sonnenlicht) und Solarthermie (Wärme aus Sonnenlicht). Der Stadtbezirk Chorweiler kann der erste Bezirk in Köln werden, in dem sich alle Haushalte klimaneutral versorgen lassen. Windkraft spielt dabei eine große Rolle.

Im Rahmen einer Weißflächenanalyse hat die RheinEnergie zwei große Flächen für Windkraft im Kölner Norden identifiziert, auf denen bis zu 13 Windenergieanlagen errichtet werden können. Es sind jedoch weitere Detailprüfungen erforderlich, bei denen es zu Anpassungen kommen kann.

Ablaufplan

Wie sieht der Ablauf eines Erneuerbaren-Energien-Projekts aus?

Bevor eine Anlage klimaneutral Strom produzieren kann, sind mehrere Projektschritte nötig. Welche diese im Wesentlichen sind, sehen Sie am folgenden Schaubild:

 

Projekt-Phasen

Wir sind vom Anfang der Planung bis hin zum Betrieb in allen Phasen der Entwicklung von EE-Projekten aktiv.

Mehr Informationen zur RheinEnergie und unseren Bestandsanlagen finden Sie auf www.rheinenergie.com

Vorteile für Gemeinde und Bürger

  • Nach §6 des Erneuerbaren-Energien-Gesetz 2021 (EEG 2021) haben Projektierer die Möglichkeit, von der Errichtung einer Windenergieanlage betroffene Gemeinden am Projekt finanziell zu beteiligen. Für jede eingespeiste Kilowattstunde Strom kann die Gemeinde mit 0,2 ct am Stromerlös partizipieren. Für eine neue Windenergieanlage bedeutet dies ungefähr 20.000 € pro Jahr.

  • Die Einnahmen aus der Verpachtung von Gemeindegrund oder der Erschließung (für Kabel- oder Fahrwege) von Gemeindegrund und der finanziellen Beteiligung können in einer Gemeinde auf vielfältige Weise frei verwendet werden, da diese Gelder nicht in den kommunalen Finanzausgleich einfließen. So kann beispielsweise in die Instandhaltung oder den Neubau von städtischen Gebäuden und der Infrastruktur investiert werden, die einen direkten Nutzen für die ansässigen Bürger darstellt.

  • Als betroffen gelten Gemeinden, deren Gemeindegebiet sich in einem Radius von 2.500 m um den Turm der Windenergieanlagen befindet. Sind mehrere Gemeinden betroffen, wird die finanzielle Beteiligung auf alle betroffen Gemeinden im Radius von 2.500m um die Windenergieanlage verteilt. Es gilt eine Verteilung nach Anteil des jeweiligen Gemeindegebiets.

  • Als direkte Anwohner des Windparks haben Sie die Möglichkeit, sich im Rahmen eines qualifizierten Nachrangdarlehens finanziell an dem Windpark zu beteiligen. Bei einem qualifizierten Nachrangdarlehen leiht der Darlehensgeber (eine natürliche, voll geschäftsfähige Person) dem Darlehensnehmer (dem Betreiber des Windparks) einen Geldbetrag für eine zuvor festgelegte Laufzeit. Zusätzlich bietet der Darlehensnehmer für den geliehenen Geldbetrag einen festen jährlichen Zinssatz, den er in Form einer jährlichen Zahlung an den Darlehensgeber auszahlt. Am Ende der Laufzeit zahlt der Darlehensnehmer zudem den geliehenen Geldbetrag an den Darlehensgeber vollständig zurück.

  • Die Einbindung lokaler Unternehmen wird beim Bau und der Instandhaltung stets angestrebt, um eine langfristige Investition in die heimische Wirtschaft zu ermöglichen.

  • Die RheinEnergie ist der perfekte Partner für eine langfristige Zusammenarbeit. So wird auch während des Anlagenbetriebs eine zuverlässige Betreuung und Instandhaltung gewährleistet.

Standort

Potenzialstandorte im Kölner Norden
Die RheinEnergie hat die Möglichkeiten für die Windkraft auf dem gesamten Kölner Stadtgebiet geprüft. Dabei haben wir Ausschlussflächen wie Naturschutzgebiete oder Schutzabstände zu Wohnsiedlungen oder dem Flughafen berücksichtigt. Im Ergebnis dieser groben Flächenanalyse gibt es in Köln elf für die Windkraft geeignete Gebiete. Neun dieser Gebiete sind räumlich stark begrenzt und bieten Platz nur für wenige oder nur eine Windenergieanlage. Die größten zusammenhängenden Gebiete, auf denen mehrere Windenergieanlagen errichtet werden können, liegen im Kölner Norden. Es sind jedoch weitere Detailprüfungen erforderlich, bei denen es zu Anpassungen kommen kann.

Norden I

Norden II

Kurzsteckbrief Windpark im Kölner Norden

Der Anlagentyp steht erst zum Einreichen des Genehmigungsantrags nach dem Bundesimmissionsschutz-Gesetz (BImSchG) final fest. Bis dahin sind Änderungen, die sich aus der Planung oder aus weiteren politischen, rechtlichen, naturschutzfachlichen oder technischen Entwicklungen ergeben, möglich.

Gemäß aktuellem Planungsstand:

Anzahl:
bis zu 13 Anlagen
Gesamthöhe:
bis zu 250 Meter
Nabenhöhe:
ca. 175 Meter
Rotordurchmesser:
ca. 150 Meter
Leistung pro Anlage:
5-6 Megawatt (MW)
Ertrag pro Anlage:
ca. 12 Mio. Kilowattstunden/Jahr*
Versorgbare Haushalte pro Anlage:
4.000
CO2-Einsparung pro Anlage:
ca. 6.000 t/Jahr

 

*Ausgehend von geschätzten 2.000 bis 2.400 Volllaststunden. Belastbare Gutachten liegen noch nicht vor.

Gründe für Windenergie

Wenn es draußen windig und für uns ungemütlich wird, produzieren sie Strom für unser behagliches Zuhause: Windenergieanlagen.

Heutzutage kann bereits eine einzelne Windenergieanlagen mehrere tausend Haushalte mit grünem Strom versorgen! Sie trägt einen wertvollen Teil zur Erhaltung unseres Klimas bei – damit auch künftige Generationen die Schönheit unserer Natur genießen können.

Bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen achten wir auf eine gesellschaftliche Akzeptanz und berücksichtigen naturschutzfachliche Aspekte. Welche das sind und was wir tun, um der Natur im Gegenzug etwas zurückzugeben, erfahren Sie hier.

Die Energie- oder Klimawende muss in vielen Sektoren (zum Beispiel Verkehr, Wärme, Bauen, Landwirtschaft, Mobilität, Energieerzeugung, …) umgesetzt werden. Für letztere setzen wir auf verschiedene Technologien, um deren jeweiligen Stärken nutzen zu können. Die Stärken der Windenergie sind folgende:

  • Windenergieanlagen produzieren unabhängig von der Tageszeit Energie. Sobald der Wind mit einer gewissen Stärke weht, wird Strom sowohl am Tag, als auch in der Nacht erzeugt. Im Jahr 2022 wurden rund 24 Prozent der deutschen Stromerzeugung durch Windenergieanlagen geleistet (Quelle: Statistisches Bundesamt)
  • Eine Windenergieanlage kann heute Strom für mehrere tausend Haushalte erzeugen. Für das Fundament der Windenergieanlagen und aller Nebenanlagen wie Wege und Kranflächen werden für die Dauer des Betriebszeitraums nur durchschnittlich 0,5 Hektar Fläche benötigt. Unter den Anlagen kann die Landwirtschaft ohne Einschränkungen weiter betrieben werden.
  • Hinzu kommt, dass die „Ressource“ Wind für uns unbegrenzt und kostenlos verfügbar ist. Die energetische Amortisationszeit einer Windenergieanlage beträgt zwischen 5 bis 12 Monaten. Das bedeutet, dass nach spätestens 12 Monaten die Menge an Energie produziert wurde, die insgesamt für Produktion, Aufstellen, Betrieb und Entsorgung aufgewendet werden musste.(Quelle: BWE, Ökobilanzen von Onshore-Windenergieanlagen, 2017)
  • Die restliche Zeit ihrer Betriebsdauer produziert die Anlage klimaneutralen Strom. Im Gegensatz dazu ist eine energetische Amortisation bei konventionellen Kraftwerken nicht möglich, da diese auf eine stetige Zufuhr von Brennstoffen z.B. in Form von Kohle oder Gas angewiesen sind.

Häufig gestellte Fragen zur Windenergie

Denkt man an die Errichtung einer großen Anlage zur Stromerzeugung, treten einige Fragen und Bedenken auf. Hier finden Sie alle wichtigen Infos rund um Windenergie und was es für Anwohner und nicht zuletzt die Natur bedeutet, wenn Windkraftanlagen errichtet werden sollen.

Warum brauchen wir Windenergieanlagen?

Eine einzelne Anlage kann schon mehrere tausend Haushalte mit grünem Strom versorgen. So trägt sie einen wertvollen Teil zur Erhaltung unseres Klimas bei – damit auch künftige Generationen die Schönheit unserer Landschaft in vollen Zügen genießen können.

Wie hoch ist der dauerhafte Flächenbedarf einer Windenergieanlage?

Für das Fundament der Windenergieanlagen und aller Nebenanlagen wie Wege und Kranflächen werden für die Dauer des Betriebszeitraums nur durchschnittlich 0,5 Hektar Fläche benötigt. Diese Fläche wird zum Teil wieder mit Erde verdeckt, sodass diese für den Betrachter unsichtbar wird. Für den Bau der Anlage werden zudem temporäre Flächen für Kranstellplätze sowie Lager- und Montageflächen benötigt. Diese lassen sich aber nach Fertigstellung erneut für andere Zwecke, wie etwa der Landwirtschaft nutzen.

Wie lange bleibt eine Windenergieanlage in Betrieb?

Die Lebensdauer einer Windkraftanlage richtet sich immer nach den angenommenen Lasten der Auslegung im Verhältnis zu den am Standort vorherrschenden Lasten bzw. Windbedingungen (insbesondere Windgeschwindigkeit und Turbulenz). Die Auslegung einer Windkraftanlage wird hierbei in Deutschland in Anlehnung an die verschiedene Windzonen und Turbulenzklassen erstellt und während einer BimSchG-Genehmigung ist dann spezifisch nachzuweisen, dass am Standort keine Windbedingungen vorliegen, die die einzelnen Parameter der jeweiligen Windzone / Turbulenzklasse überschreiten. Real kommt es hierbei zu relevanten Unterschreitungen, die dann dazu führen, dass eine WEA an einem spezifischen Standort länger betrieben werden kann, als deren angenommene Lebensdauer vorgibt – eben da die standortspezifischen Lasten geringer als die Lasten der Auslegung sind. Die angenommene Lebensdauer einer WEA ist mind. 20 Jahre für einzelne WEA-Typen auch 25 Jahre. Realistisch können WEA aber noch weitere 5 bis 10 (teilweise sogar 15) Jahre betrieben werden, wobei dies immer standortspezifisch festzustellen ist und hierfür gesonderte Gutachten und Berechnungen erbracht werden müssen.

Was bedeutet „Repowering“?

Fällt eine alte Anlage aus der Förderung, kann sie unter bestimmten Voraussetzungen entweder weiterbetrieben oder abgebaut werden, oder man entscheidet sich zu einem „Repowering“. Dabei wird die Anlage durch eine Neue, Effizientere ersetzt. Das hat sowohl Vorteile für Stromertrag und Wirtschaftlichkeit, als auch für die Umgebung, da neue Anlagen trotz höheren Stromertrags nicht nur langsamer und ruhiger laufen, sondern auch einige technische Neuerungen wie z.B. Fledermauserkennung an Bord haben können.

Sind Windenergieanlagen aus energetischer Sicht effizient?

Die Herstellung, der Bau, wie auch der Rückbau sind zwar energieintensiv und aufwendig. Jedoch hat eine Windenergieanalage im Schnitt nach 5 bis 12 Monaten so viel Energie produziert, wie für Ihren gesamten Lebenszyklus (über 25 Jahre) reingesteckt wird. Danach werden in den kommenden, durchschnittlich 25 Jahren sauberer Strom erzeugt.

Welchen Zweck haben die roten Blinklichter?

Moderne Windenergieanlagen müssen mit sogenannten bedarfsgerechten Nachtkennzeichnungen (BNK) ausgezeichnet werden. Solche Systeme erkennen sich nähernde Flugobjekte und schalten die Leuchtfeuer nur im Bedarfsfall an. Ein unnötiges und gerade in der Nacht oft als störend empfundenes Blinken wird damit auf das notwendige Minimum begrenzt.

Wie laut sind Windenergieanlagen?

Die kreisenden Rotorblätter einer Windenergieanlage erzeugen ein Betriebsgeräusch, das sich über die umgebende Luft als Wellen ausbreitet. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wird von einem unabhängigen Gutachter eine sogenannte Schall- immissionsprognose erstellt. Für die Berechnung werden Wetterbedingungen angenommen, die zu hohen Immissionspegeln führen. Zudem werden die Emissionen der Windenergieanlagen durch Sicherheitszuschläge beaufschlagt. Die einzuhaltenden Grenzwerte sind gesetzlich geregelt. Sie betragen für Wohngebäude während der Nachtzeit (22 bis 6 Uhr) zwischen 35 und 45 Dezibel (dB (A)). Dabei werden auch andere gewerbliche Vorbelastungen berücksichtigt.

Wie verhält es sich mit dem Schattenwurf einer Anlage?

Die Länge des Schattens hängt stark davon ab, aus welcher Richtung die Sonne auf die Windenergieanlage scheint. Da die Sonne niemals aus nördlicher Richtung scheint, fällt beispielsweise in Richtung Süden auch niemals ein Schatten. Auch in Richtung Norden ist er nur mittags im Winter vorhanden, und beträgt dann weniger als die Höhe der Anlage. Den längsten Schatten gibt es morgens nach Sonnenaufgang in westliche bzw. abends vor Sonnenuntergang in östliche Richtung. Im Rahmen der Genehmigung wird die Schattenwurfdauer einer Windenergieanlage ermittelt. Dabei darf der Schattenwurf auf eine Wohnanlage nicht mehr als 30 Minuten pro Tag oder acht Stunden pro Jahr betragen. Werden diese Grenzwerte überschritten, müssen Windenergieanlagen abgeschaltet werden, solange ihr Schatten auf eine Wohnanlage fällt.

Warum dreht sich die Windenergieanlage nicht, obwohl der Wind weht?

Zuerst einmal muss man berücksichtigen, dass die Windverhältnisse selbst auf wenigen 100m Entfernung bereits stark schwanken können. Dies ist abhängig von Turbulenzen, die vor allem in Bodennähe stärker ausgeprägt sind und mit steigender Höhe immer weiter abnehmen. Die eigene Wahrnehmung spiegelt nicht immer die Windverhältnisse am Standort der Windenergieanlage wider. Und selbst wenn ausreichend Wind weht, gibt es Szenarien, in denen die Anlage trotzdem gestoppt wird. So gibt es Reparatur- und Wartungsabschaltungen oder Gründe zur Vermeidung von Schattenwurf oder Vereisung. Auch zu viel Wind kann der Anlage schaden, oder die Stromnetze sind zeitweise überlastet.

Haben Windenergieanlagen negative Auswirkungen auf Wild- oder Nutztiere?

Für Wildtiere wie etwa Rehe, Füchse und Hasen gibt es keine nachweislichen Lebenseinschränkungen nach der Inbetriebnahme von WEA. Forscher des Instituts für Wildtierforschung der Hochschule Hannover haben dies in einer dreijährigen Studie untersucht. Die Tiere merken nach kurzer Zeit, dass von der WEA keine Gefahr für sie ausgeht. Nutztiere, die in der Nähe von WEA auf Weiden oder in Ställen untergebracht sind, wurden ebenfalls betrachtet. Dabei wurde festgestellt, dass weder Kühe noch Pferde auffällige Verhaltensmuster zeigen.

Wird auf Fledermaus- und Vogelschutz geachtet?

Windenergieanlagen können bestimmte Vogelarten sowie Fledermäuse beeinträchtigen. Um Kollisionen zu verhindern, schreibt das Bundesnaturschutzgesetz im Rahmen der Genehmigung eine Artenschutzprüfung vor. Darin wird untersucht, ob in Umfeld der Windenergieanlagen zu berücksichtigende Vogelarten vorkommen. Werden diese Vogelarten in den Prüfbereichen um die Anlagen festgestellt, müssen Vermeidungsmaßnahmen ergriffen werden.

Das gezielte Abschalten der Anlagen zu Zeiten mit besonders viel Flugaktivität kann Unfälle mit Vögeln verhindern. Zum Schutz des Rotmilans werden beispielsweise zu Zeiten der Mahd alle Anlagen im Umkreis von rund 100 Metern für ca. drei Tage abgeschaltet.

Zudem können Windenergieanlagen mit spezieller Technik ausgestattet werden, die bestimmte Vogelarten frühzeitig erkennt und dafür sorgt, dass die Anlage frühzeitig abgeschaltet wird.

Windenergieanlagen können auch abgeschaltet werden, wenn Fledermäuse in der Nähe der Standorte existieren. Um das festzustellen, werden mögliche Fledermausaktivitäten in Höhe der Gondel beobachtet. Werden Fledermäuse festgestellt werden, können die Windenergieanlagen beispielsweise in der Nacht oder bei fest definierten Wetterbedingungen abgeschaltet werden.

Was sind Ausgleichsmaßnahmen?

Um die Auswirkungen des Baus auf die Natur zu minimieren, kommen Ausgleichsmaßnahmen zum Einsatz. Z.B. kann in Nähe zur Anlage ein Ersatzgebiet für ansässige Tierarten geschaffen werden. So finden Tiere dort neue Rückzugsmöglichkeiten, statt vertrieben zu werden.

Emittieren Windenergieanlagen auch Infraschall?

Infraschallwellen sind Schallwellen, die in einem so tiefen Frequenzbereich liegen, dass Menschen sie gar nicht hören können. Diese Schallwellen treten ständig in der Umwelt auf. So erzeugt Wind, wenn er etwa böig ist, Infraschall. Auch Haushaltsgeräte wie die Waschmaschine oder der Kühlschrank erzeugen Infraschallwellen. Und wer in einem fahrenden Auto oder Bus sitzt, ist ebenfalls Infraschallwellen ausgesetzt.

Auch Windenergieanlagen erzeugen Infraschall. Sie sind jedoch vergleichsweise schwache Infraschallquellen. Dennoch hält sich seit vielen Jahren das Gerücht, der Infraschall von Windenergieanlagen beeinträchtige die Gesundheit. Grund ist auch eine Studie der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe aus dem Jahr 2005. Darin haben sich die Autoren jedoch bei der Schallintensität von Windrädern um den Faktor 1.000 verrechnet. In der Fachwelt ist es seit vielen Jahren Konsens, dass Windräder keine Quelle für Infraschallbelastung sind.