Die RheinEnergie AG plant gemeinsam mit einem örtlichen Landwirt die Errichtung einer Agri-Photovoltaikanlage (Agri-PV-Anlage) auf einer Fläche von rund 88 Hektar in Meineweh-Quesnitz. Aufgrund der guten Bodenbeschaffenheit und weil die Fläche auch weiterhin landwirtschaftlich genutzt werden soll, ist der Einsatz einer konventionellen Freiflächen-PV-Anlage nicht sinnvoll. Deshalb setzt RheinEnergie auf Agri-PV, eine Kombination aus Stromerzeugung und Landwirtschaft, bei der mindestens 85 Prozent der Fläche weiterhin als Ackerland genutzt werden können. Der landwirtschaftliche Betrieb ist von Beginn an eng in die Planung eingebunden, um optimale Voraussetzungen für die Nahrungsmittelerzeugung sowie den reibungslosen Betrieb der Agri-PV-Anlage zu schaffen. Die Flächen sind aufgrund ihres Zuschnitts besonders gut für dieses Konzept geeignet. Die geplante Leistung der Anlage beträgt etwa 60 MWp. Agri-Photovoltaik trägt für Landwirte durch die Pachteinnahmen und eingesparte Pachten dazu bei, Ertragsschwankungen, u.a. infolge zunehmender Trockenperioden, wirtschaftlich auszugleichen und trotz Photovoltaik-Nutzung langfristig die landwirtschaftliche Produktion von Nahrungsmitteln zu sichern.
Das Projekt befindet sich derzeit noch in einer frühen Planungsphase. Weitere Untersuchungen hinsichtlich Netzanschluss, Genehmigungen und Naturschutz sind noch ausstehend. Sowohl Fläche als auch Leistung können sich daher noch verändern. Auf dieser Website informieren wir Sie fortlaufend über den aktuellen Stand und die nächsten Schritte.
Kurzsteckbrief Freiflächen-Photovoltaikanlage Meineweh-Quesnitz
Die RheinEnergie AG plant im Ortsteil Quesnitz der Gemeinde Meineweh die Errichtung einer Agri-Photovoltaikanlage (Agri-PV-Anlage), um direkt vor Ort nachhaltigen Strom für die Region zu erzeugen. Die Anlage erstreckt sich über rund 88 Hektar und ermöglicht die Installation von etwa 60 MWp. Bei einem spezifischen Ertrag von 1.200 kWh pro installiertem Kilowattpeak wird ein jährlicher Gesamtenergieertrag von circa 72.000 MWh erwartet. Damit können rechnerisch rund 24.000 Haushalte mit Strom versorgt werden. Durch die umweltfreundliche Stromproduktion werden zudem jährlich etwa 36.000 Tonnen CO₂ eingespart. (Berechnungsgrundlage: UBA, Entwicklung der spezifischen Treibhausgas-Emissionen des deutschen Strommix 1990-2023, 2024). Das Projekt trägt somit maßgeblich zur Umsetzung der lokalen Energiewende in Meineweh bei.

Standort
Im Rahmen einer Potenzialflächenanalyse wurde der Standort in Quesnitz aufgrund seiner Größe, günstigen Flächenstruktur und hohen Stromnetzdichte als geeignet für eine Agri-PV-Anlage bewertet. Verschiedene Eigentümer und die Gemeinde Meineweh zeigten sich offen für das Projekt.
Vereinbarkeit mit Landschaft und Natur
Die geplante Agri PV Anlage verbindet die Erzeugung erneuerbarer Energie mit einer weiterhin aktiven landwirtschaftlichen Nutzung. Gerade aufgrund der guten Bodenqualität wurde dieses Konzept bewusst gewählt, um die Flächen auch langfristig für den Ackerbau zu erhalten und gleichzeitig einen Beitrag zur regionalen Energiewende zu leisten. Bei der Planung wird großer Wert daraufgelegt, die Anlage gut in die Landschaft einzubinden und ökologische Potenziale gezielt zu nutzen. Das Projekt befindet sich derzeit in einer frühen Planungsphase. Im weiteren Verlauf der Bauleitplanung werden die erforderlichen Fachgutachten erstellt. Dazu zählen voraussichtlich ein Blendgutachten sowie naturschutzfachliche Untersuchungen, unter anderem faunistische Kartierungen. Auf dieser Grundlage werden geeignete Maßnahmen entwickelt, einschließlich der Definition und Ausweisung von Ausgleichsflächen, um Natur und Umwelt bestmöglich zu berücksichtigen.
Verlässlicher Partner
Als überregionaler Energieversorger mit über 150-jährigem Bestehen projektieren wir bundesweit viele Projekte für den Ausbau der erneuerbaren Energien. Neben Windenergie- und Photovoltaikprojekten sind wir auch in der Entwicklung von Batteriespeicherstandorten tätig. Da wir ein kommunales Unternehmen sind, ist uns eine frühzeitige Einbindung von Standortgemeinden, an denen wir erneuerbare-Energien-Projekte planen, besonders wichtig. So haben wir auch in Meineweh von Beginn an die Projektentwicklung gemeinsam eng mit den lokalen Behörden abgestimmt. Die RheinEnergie AG ist dabei ein solider und beständiger Partner für eine langfristige Zusammenarbeit. Wir streben an, unsere Projekte über die gesamte Lebensdauer zu betreiben. So wird auch während des Anlagenbetriebs vor Ort eine zuverlässige Betreuung und Instandhaltung gewährleistet.
Projektentwicklung
Die Entwicklung der Agri-Photovoltaikanlage Meineweh befindet sich aktuell in der Vorplanung im Bauleitplanverfahren. Der Gemeinderat hat im Q1/2026 den Aufstellungsbeschluss für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 5 („Agri-Photovoltaik Quesnitz“) gefasst. Ein (regionales) Planungsbüro soll beauftragt werden, um Gutachten zu erstellen und den Prozess zu begleiten. Stellungnahmen von Bürgern und Behörden sind möglich. Die Projektentwicklung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der Gemeinde Meineweh und der Verbandsgemeinde Wethautal. Updates zum Planungsstand werden folgen.
Wie sieht der Ablauf eines Erneuerbaren-Energien-Projekts aus?
Bevor eine Anlage klimaneutral Strom produzieren kann, sind mehrere Projektschritte nötig. Welche diese im Wesentlichen sind, sehen Sie am folgenden Schaubild:
Gründe für die Photovoltaik
Uns ist bewusst, dass bei einem großen Projekt wie hier Unsicherheiten und Bedenken entstehen. Wir nehmen diese ernst und stehen für Fragen gerne zur Verfügung. Wir möchten Ihnen aber gerne jetzt schon die wichtigsten Gründe für die Photovoltaik mit auf den Weg geben:
- Heutzutage können bereits wenige Hektar einer Photovoltaikanlage mehrere tausend Haushalte mit grünem Strom versorgen! Damit trägt sie einen wertvollen Teil zur Erhaltung unseres Klimas und zur Energiewende bei.
- Photovoltaikanlagen produzieren bereits ab einer geringen Helligkeit, also auch bei diffusem Licht unter bewölktem Himmel, Strom. Im Jahr 2023 wurden rund 12,1 Prozent der deutschen Stromerzeugung durch Photovoltaik geleistet (Quelle: Bundesnetzagentur)
- Agri-PV-Anlage können einfach installiert und gleichermaßen auch wieder demontiert werden. Im Regelfall benötigt man nicht einmal Fundamente, es werden lediglich Stahlpfosten in den Boden gerammt. Unter den Anlagen wird die Natur meist nur minimal durch die teilweise Abschattung des Sonnenlichts beeinträchtigt. Die Erzeugung von Nahrungsmitteln bleibt auch zukünftig weiter möglich.
- Hinzu kommt, dass die „Ressource“ Sonne für uns unbegrenzt und kostenlos verfügbar ist. Die energetische Amortisationszeit einer Photovoltaikanlage beträgt in Deutschland zwischen ca. 12 und 24 Monaten (Fraunhofer ISE, Aktuelle Fakten zur Photovoltaik in Deutschland, Zusammengestellt von Dr. Harry Wirth, Fassung vom 5. September 2024). Das bedeutet, dass nach spätestens 24 Monaten die Menge an Energie produziert wurde, die insgesamt für Produktion, Aufstellen, Betrieb und Entsorgung der Anlage aufgewendet wurde.
- Nach diesen 24 Monaten produziert die Anlage klimaneutralen Strom. Im Gegensatz dazu ist eine energetische Amortisation bei konventionellen Kraftwerken nicht möglich, da diese auf eine stetige Zufuhr von fossilen Brennstoffen in Form von Kohle oder Gas, angewiesen sind und daher über die komplette Betriebsdauer hinweg sehr große Mengen CO2 produzieren.
- Aufgrund der Planung der Agri-PV-Anlage gem. den Vorgaben der DINSpec 91434 bleiben mindestens 85% der Projektfläche weiterhin landwirtschaftlich als Ackerland für die Nahrungsmittelerzeugung nutzbar. Somit wird durch die Doppelnutzung aus landwirtschaftlicher Produktion und Energieerzeugung die Flächeneffizienz gesteigert und gleichzeitig der Flächenkonflikt zwischen Landwirtschaft und erneuerbaren Energien entschärft. Zusätzlich profitiert der Landwirt von Pachteinsparungen (für Flächen Dritter) und erhält ein Nutzungsentgelt für eigene Flächen (= planbare Einkünfte).
Vorteile für Gemeinde und Bürger
Grundsätzlich kommen für das Vorhaben unterschiedliche Formen der finanziellen Beteiligung der Gemeinde in Betracht. Hierzu zählen insbesondere eine Beteiligung nach § 6 des Erneuerbare‑Energien‑Gesetzes 2023 (EEG 2023) oder eine Beteiligung nach dem „Gesetz zur Akzeptanzsteigerung und Beteiligung beim Ausbau der erneuerbaren Energien“ des Landes Sachsen‑Anhalt (Akzeptanz‑ und Beteiligungsgesetz).
- Beteiligung nach § 6 EEG 2023 (freiwillige Leistung)
Nach § 6 EEG 2023 besteht für Projektierer die Möglichkeit, von der Errichtung einer Freiflächen‑Photovoltaikanlage (auch Agri-PV) betroffene Städte oder Gemeinden freiwillig finanziell am Projekt zu beteiligen. Die Beteiligung kann bis zu 0,2 Cent pro eingespeister Kilowattstunde betragen. Für eine Agri‑PV‑Anlage mit einer installierten Leistung von 60 MWp entspricht dies einem Betrag von rund 144.000 € pro Jahr. Die Mittel nach § 6 EEG können von der Gemeinde frei verwendet werden, etwa für Investitionen in kommunale Gebäude, Infrastrukturmaßnahmen oder sonstige gemeinwohlorientierte Zwecke. Ein potenzielles Angebot zur finanziellen Beteiligung nach § 6 EEG 2023 steht unter der aufschiebenden Bedingung der förmlichen Zustimmung bzw. Genehmigung durch die zuständige Aufsichtsbehörde und wird erst mit Eintritt dieser Bedingung wirksam. - Beteiligung nach § 4 Akzeptanz‑ und Beteiligungsgesetz Sachsen‑Anhalt (verpflichtend)
Das Land Sachsen‑Anhalt hat mit dem Akzeptanz‑ und Beteiligungsgesetz einen verbindlichen Rahmen geschaffen, nach dem Gemeinden am Ausbau erneuerbarer Energien zu beteiligen sind. Für Freiflächen‑Photovoltaikanlagen ist eine finanzielle Beteiligung in Höhe von mindestens 2.500 € pro MWp vorgesehen. Für eine Agri‑PV‑Anlage mit 60 MWp ergibt sich hieraus ein jährlicher Betrag von etwa 150.000 €. Die Verwendung der Mittel ist gesetzlich geregelt und umfasst unter anderem Maßnahmen zur Aufwertung des Ortsbildes und der Infrastruktur, die Weitergabe an Einwohner und Einwohnerinnen sowie die Errichtung oder Instandhaltung kommunaler Einrichtungen. Diese Beteiligung nach § 4 Akzeptanz‑ und Beteiligungsgesetz Sachsen‑Anhalt ist grundsätzlich verpflichtend, sofern sich der Projektierer und die Gemeinde nicht einvernehmlich auf eine alternative Form der Gemeindebeteiligung verständigen.
Sofern eine Beteiligung nach § 4 des Akzeptanz‑ und Beteiligungsgesetzes Sachsen‑Anhalt zur Anwendung kommt, bieten wir keine zusätzliche Beteiligung nach § 6 EEG 2023. Umgekehrt kann eine Beteiligung nach § 6 EEG 2023 eine gesetzliche Beteiligung ersetzen, wenn hierüber eine entsprechende Vereinbarung zwischen Projektierer und Gemeinde getroffen wird. Die Einbindung lokaler Unternehmen wird beim Bau und der Instandhaltung stets angestrebt, damit auch die heimische Wirtschaft davon profitieren kann.
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Häufig gestellte Fragen zur Solarenergie
Denkt man an die Errichtung einer großen Anlage zur Stromerzeugung, treten einige Fragen und Bedenken auf. Hier finden Sie alle wichtigen Infos rund um Solarenergie und was es für Anwohner und nicht zuletzt die Natur bedeutet, wenn Photovoltaik errichtet werden sollen.
Solarenergie
Warum brauchen wir Photovoltaikanlagen?
Die überwältigende Mehrheit der Wissenschaftler ist sich einig, dass sich unsere Erde erwärmt und die vom Menschen verursachten CO2-Emissionen dafür verantwortlich sind. Die negativen Folgen hiervon können schon heute in vielen Teilen der Erde beobachtet werden. Die Art und Weise, wie wir unseren Strom erzeugen, trägt maßgeblich zu diesen Emissionen bei. Daher ist es dringend erforderlich, unsere Energieversorgung zu dekarbonisieren und unseren Gesamtenergieverbrauch zu senken, um auch den folgenden Generationen einen lebenswerten Planeten zu hinterlassen.
Die Solarenergie bietet hierfür eine sehr gute Möglichkeit. Sie hat nur geringe Auswirkungen auf die Umwelt, ist mittlerweile kostengünstig, wirkt sich positiv auf die lokale Tierwelt aus und hat nur begrenzte Auswirkungen auf die lokalen Städte, Gemeinden und Anwohner.
Welche Ziele gibt es für den Ausbau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen?
Die Ausbauziele der Bundesregierung sehen vor, dass deutschlandweit bis 2030 Solaranlagen mit einer elektrischen Gesamtleistung von 215.000 MW (215 GW) installiert werden. Die Leistung soll sich jeweils etwa zu Hälfte auf Dach- und Freiflächenanlagen verteilen.
Was ist eine Agri-Photovoltaikanlage?
Eine Agri-Photovoltaikanlage ist ein großflächiger Verbund von Photovoltaikmodulen zur Erzeugung von regenerativem Strom. Gleichzeitig kann zwischen den Modulreihen aufgrund größerer Reihenabstände als bei herkömmlichen Freiflächen-Photovoltaikanlagen weiterhin Ackerbau oder Tierhaltung betrieben werden. Die Module wandeln Sonnenlicht direkt in (Gleich-) Strom um und speisen diesen über Wechselrichter, die den Strom von Gleichstrom in netzkonformen Wechselstrom umwandeln, in das lokale Stromnetz ein. Photovoltaik-Module benötigen keine direkte Sonneneinstrahlung und können somit auch bei bewölktem Wetter bzw. diffuser Lichteinstrahlung Strom erzeugen.
Welche Auswirkung hat eine Agri-Photovoltaikanlage auf das lokale Landschaftsbild?
Agri-Photovoltaikanlagen werden so geplant, dass sie sich möglichst verträglich in das bestehende Landschaftsbild einfügen. Aufgrund ihrer Bauweise bleiben die Anlagen in der Regel sichtbar, jedoch kann ihre Wirkung durch eine angepasste Gestaltung reduziert werden. Bei Bedarf sind ergänzende Maßnahmen wie die gezielte Pflanzung von Hecken oder anderen Strukturelementen möglich, um Sichtbeziehungen zu mindern – insbesondere im Umfeld von Wohnbebauung. Die PV-Module werden auf Metallgestellen montiert, welche direkt in den Boden gerammt werden. Die landwirtschaftliche Nutzung der Fläche bleibt weiterhin möglich. Durch die aufgelockerte Bauweise und die landwirtschaftliche Nutzung entsteht ein insgesamt durchlässiger Eindruck im Vergleich zu klassischen Freiflächenanlagen. Aus versicherungstechnischen Gründen ist eine Umzäunung erforderlich, deren Gestaltung den Anforderungen der örtlichen Planungsbehörde entspricht. Dabei kommen etwa unauffälligere, grüne Zäune zum Einsatz. Kleinere Tiere können ungehindert unter dem Zaun auf die Fläche gelangen.
Welchen Einfluss hat die Agri-Photovoltaikanlage auf die Tier- und Pflanzenwelt?
Agri-Photovoltaikanlagen verändern die Bewirtschaftungsbedingungen landwirtschaftlicher Flächen in einer Weise, die zusätzliche ökologische Effekte ermöglicht. Die Modulstruktur reduziert beispielsweise Windgeschwindigkeiten und direkte Sonneneinstrahlung auf Teilflächen, was zu einer geringeren Austrocknung des Bodens führen kann. Davon profitieren insbesondere Bodenorganismen, die eine wichtige Rolle für Nährstoffkreisläufe und die Bodenfruchtbarkeit spielen. Gleichzeitig entstehen durch die technische Infrastruktur lineare Strukturen und wenig befahrene Bereiche, die als Rückzugs- und Bewegungsräume für Kleintiere dienen können. Auch die Kombination unterschiedlicher Bewirtschaftungsintensitäten innerhalb einer Fläche trägt dazu bei, die Standortvielfalt zu erhöhen. Durch gezielte Gestaltung – etwa mit Grünstreifen unter den Modulen oder anderen Pflanzmaßnahmen – lassen sich zudem Nahrungsangebote und Habitatstrukturen für Insekten und andere Tiergruppen verbessern.
Können Flächen weiterhin landwirtschaftlich genutzt werden, sobald die Photovoltaik-Freiflächenanlage errichtet wurde?
Bei Agri-PV-Anlagen bleibt der Ackerbau erhalten, da die Module in Reihen mit ausreichendem Abstand und Höhe installiert werden, sodass Maschinen weiterhin eingesetzt werden können. Typische Kulturen wie Getreide (z. B. Weizen, Gerste) und Raps lassen sich unter diesen Systemen gut anbauen. Die wechselnde Verschattung durch die nachgeführten Module (Trackersystem) kann dabei sogar helfen, Trockenstress zu reduzieren und Erträge zu stabilisieren.
Wie lange ist die Bauzeit einer Agri-Photovoltaikanlage?
Der Bau dauert in der Regel 2 - 6 Monate, abhängig von der Größe der Anlage und der Anzahl der Personen, die die Montage durchführen.
Ist eine aktive Wartung der Agri-Photovoltaikanlage erforderlich?
Nachdem die Agri-Photovoltaikanlage in Betrieb gegangen ist, wird sie fernüberwacht und erfordert über das Jahr nur wenige regelmäßige Wartungs- bzw. Pflegeeinsätze. So erfolgt etwa zweimal jährlich eine Grünpflege unter der Photovoltaik-Anlage, um einer Überwucherung entgegenzuwirken. Sollte ein technischer Einsatz aufgrund von Störungen doch einmal nötig sein, kümmert sich in der Regel ein örtlicher Elektriker um die Reparatur der defekten Anlagenteile.
Besteht die Gefahr einer Blendwirkung durch die Agri-Photovoltaikanlage?
Photovoltaikmodule sind so konzipiert, dass sie Licht absorbieren und so gut wie nicht reflektieren. Sollte im Umfeld einer geplanten Photovoltaik-Freiflächenanlage die Möglichkeit der Blendwirkung von Anwohnern oder Verkehrsteilnehmern bestehen, so wird dies im Vorfeld durch ein Blendgutachten überprüft. Falls nötig, kann dementsprechend eine negative Blendwirkung durch Anpflanzung von Vegetation oder eine angepasste Ausrichtung der Module verhindert werden.
Wie sieht es mit Geräuschemissionen aus?
Photovoltaikmodule selbst sind völlig geräuschlos. Das einzige Geräusch, das aus einer Photovoltaik-Freiflächenanlage vernehmbar ist, ist ein leises Summen der Lüfter der Wechselrichter und Trafostationen direkt vor Ort. Durch eine sinnvolle Anordnung der Wechselrichter und Trafostationen können Geräuschemissionen außerhalb der Photovoltaik-Freiflächenanlage in der Regel komplett vermieden werden. In der Nacht bleiben die Wechselrichter vollkommen geräuschlos.
Wie hoch ist die Photovoltaik-Anlage?
Die Höhe der Photovoltaikmodule und Trafostationen beträgt bei klassisch aufgeständerten Photovoltaikanlagen etwa 3-3,5 Meter. Bei Agri-Photovoltaik kann die Höhe der Anlage durch gesetzliche Anforderungen entsprechend abweichen.
Wie wird die Photovoltaik-Freiflächenanlage eingezäunt?
Da es sich bei der Photovoltaik-Freiflächenanlage um eine elektrische Betriebsstätte handelt, ist eine Einzäunung vorgeschrieben. Dieser Zaun ist etwa 2 Meter hoch. Des Weiteren ist der Zaun nicht mit dem Boden verbunden. Für die Wildtierdurchgängigkeit wird ein ausreichender Abstand vom Boden eingehalten.
Was ist mit Stromkabeln oder Masten?
Der Netzanschluss geschieht in der Regel unterirdisch. Der genaue Netzanschlusspunkt wird vom Netzbetreiber definiert. Das Kabel wird einmal beim Bau der Anlage verlegt, nach der Verlegung wird die Oberfläche wieder hergestellt.
Warum wird die Photovoltaik-Freiflächenanlage nicht auf Dächern von Häusern gebaut?
Die Installation von Photovoltaikanlagen auf Haus- und Industriedächern muss weiter ausgebaut werden. Um die Klimaziele zu erreichen, ist jedoch sowohl der Ausbau von Photovoltaik auf Dächern als auch auf Konversions- und Freiflächen dringend notwendig. Photovoltaik-Freiflächenanlagen können in der Regel deutlich größer dimensioniert werden, was zum einen höhere Gesamtleistungen zur Folge hat, aber aufgrund von Skaleneffekten auch eine kostengünstigere Stromerzeugung ermöglicht. Die hohe Stromausbeute bei Freiflächenanlagen ist jedoch nicht nur aufgrund ihrer Größe, sondern auch der besseren Hinterlüftung zu verdanken. Stehen Solarmodule frei statt auf einem Dach montiert zu sein, ist der Kühleffekt größer und es kann mehr Strom erzeugt werden. Außerdem ist die Wartung der Freiflächenanlagen aufgrund der guten Zugänglichkeit meist leichter und die Anlage kann nach einer Reparatur schneller wieder Strom erzeugen.
Besteht eine Flächenkonkurrenz zur Landwirtschaft?
Die Primärnutzung der Fläche bleibt weiterhin Landwirtschaft, die Energieerzeugung durch die Agri-Photovoltaikanlage wird die Sekundärnutzung. Gemäß der DINSpec 91434 müssen mindestes 85% der Gesamtfläche dauerhaft für die Landwirtschaft erhalten bleiben. Des Weiteren muss der landwirtschaftliche Ertrag mit der Agri-Photovoltaikanlage zukünftig mindestens 66,6% des Referenzertrages vor dem Bau der Anlage (⌀ 3 Jahre / ein Fruchtfolgezyklus) betragen. Die Landnutzungseffizienz steigt aufgrund der Doppelnutzung (landwirtschaftlich und energetisch) deutlich. Das Umweltbundesamt schätzt den Flächenbedarf für Freiflächenphotovoltaikanlagen gemessen an den Ausbauzielen auf ca. 80.000 ha bis 2030 zusätzlich zum Bestandssockel von etwa 30.000 ha (Ende 2020). Damit entspricht der gesamte Flächenbedarf bis 2030 etwa 0,5 – 0,6 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche in Deutschland (UBA, Umweltverträgliche Standortsteuerung von Solar-Freiflächenanlagen, 2022). Im Vergleich dazu werden aktuell auf rund 13% der landwirtschaftlichen Fläche in Deutschland Energiepflanzen angebaut (FNR, Anbau und Verwendung nachwachsender Rohstoffe in Deutschland, 2024), insbesondere für die Herstellung von Biogas und Biokraftstoffen. Laut Umweltbundesamt kann durch Freiflächenphotovoltaikanlagen im Jahr allerdings rund 40-mal mehr Strom pro Hektar erzeugt werden als beispielsweise durch Biogasanlagen, welche z.B. mit Mais beschickt werden (UBA, Photovoltaik-Freiflächenanlagen, 2023).
Wird der Boden beim Bau der Anlage verdichtet?
Durch den Einsatz von Kettenfahrzeugen kann die Bodenverdichtung beim Bau auf ein Minimum reduziert werden. Durch die Verteilung des Gewichts auf eine größere Fläche wird weniger Druck auf den Boden ausgeübt. Ist das Anlegen von Wegen unumgänglich, bleibt die Oberfläche durchlässig durch etwa den Einsatz von Schotter. Die Wege werden nach Abbau der Agri-Photovoltaikanlage üblicherweise wieder zurückgebaut und der vorherige Zustand wieder hergestellt.
Geht eine Brandgefahr von der Anlage aus?
Die Module können aufgrund der Sonneneinstrahlung eine Oberflächentemperatur von 70-80 °C entwickeln. Da sie sehr gut belüftet sind, besteht aber keine Brandgefahr. Die Wärmespeicherung ist zudem deutlich geringer als etwa bei Bauten aus Stein oder Beton. Möglichen Brandlasten durch die Trafostationen und Wechselrichter wird durch regelmäßige Wartung, einem Brandschutzkonzept sowie Abstimmung mit der Feuerwehr vorgebeugt. Alle Module und Leitungen sind mehrfach isoliert, um eine Gefährdung für Mensch und Tier auszuschließen.
Wie beeinflusst eine Freiflächensolaranlage den Wasserhaushalt der Fläche?
Der Wasserhaushalt wird durch die Überschirmung nicht beeinträchtigt, da Regenwasser an jedem Modul ablaufen und auf der Fläche versickern kann. Zu diesem Zweck werden die Module mit ausreichend Abstand montiert.
Welche Schadstoffe gelangen durch die Anlage in den Boden?
Im Gegensatz zu anderen Nutzungsarten ist auf den genutzten Flächen kein Einsatz von Reinigungsmitteln, Pestiziden oder sonstigen Schadstoffen nötig. Es werden keine wassergefährdenden Stoffe verwendet. Somit kommt es durch die Photovoltaik-Freiflächenanlage zu keinem Schadstoffeintrag in den Boden.
Was bleibt nach der Anlagenlaufzeit zurück?
Durch Photovoltaik-Freiflächenanlagen werden Grundstücke nur vorübergehend (25-30 Jahre) überbaut. Der Rückbau der Photovoltaik-Freiflächenanlage wird bereits bei der Planung berücksichtigt und erfolgt in der Regel rückstandsfrei.
Welche Auswirkungen hat die Grünpflege auf die die Projektfläche bewohnenden Tiere?
Nach Möglichkeit ist ein Kurzhalten der Vegetation durch Schafe wünschenswert. Ist dies nicht möglich, kann die Fläche im Abstand mehrerer Monate gemäht werden.
Welche Vorteile haben Solarparks für die Region?
Agri-Photovoltaikanlagen bergen viele Vorteile für Natur, Landwirtschaft und Finanzen in einer Stadt oder Kommune. Grenzertragsstandorte werden aufgewertet und wieder wirtschaftlich.
Wir sind bestrebt, regionale bzw. lokale Unternehmen bei Bau und Pflege der Erneuerbaren-Energien-Anlage einzubinden. Sie können dabei nachhaltig profitieren - etwa durch große Aufträge beim Bau bzw. eine langfristige Sicherheit für wiederkehrende Aufträge wie z. B.:
- Bau von Zuwegung, Zäunen und Stellflächen für technische Anlagen
- Umsetzung und Pflege von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
- Einbindung von Elektrikern vor Ort für die Wartung und Reparatur
- Laufende Pflege, z. B.:
- Reinigung und Winterdienst
- Wegeinstandhaltung
- Heckenschnitt
- Mulchen
Jede Erneuerbaren-Energien-Anlage ist eine Investition in die Zukunft – für uns und für künftige Generationen.
